Unterhaltsvorschuss
Der Unterhaltsvorschuss wird bis zum 18. Lebensjahr ohne zeitliche Begrenzung gewährt. Voraussetzung ist, dass die Kinder nicht auf ALG 2 angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im ALG 2 Bezug mindestens 600 € verdient.
Monatlicher Unterhaltsvorschuss (Stand 01.01.2021):
bis zum 6. Geburtstag: 174 €
bis zum 12. Geburtstag: 232 €
bis zum 18. Geburtstag: 309 €