Allgemeine Schwangerenberatung rund um Schwangerschaft und Geburt
Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219

Dies kann u.a. beinhalten:

  • Wir beraten Sie, wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch in Betracht ziehen und stellen Ihnen die gesetzlich erforderliche Beratungsbescheinigung aus
  • Wir klären Sie über staatliche und sonstige finanzielle Hilfen auf
  • Wir stellen gemeinsam mit Ihnen den Antrag bei der
    Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"
  • Wir begleiten Sie in Ihrer Situation als alleinerziehender Elternteil
  • Wir sind Ihr Ansprechpartner bei dem Übergang von der Paarsituation zum Elternsein
  • Wir suchen mit Ihnen Lösungen, wie Sie Elternsein und Berufstätigkeit vereinbaren können
  • Wir bieten Ihnen rechtliche und medizinische Beratung durch Fachkräfte an
  • Wir bieten Ihnen eine umfassende psychosoziale Beratung bei Fragen zur Pränataldiagnostik an