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Dies kann u.a. beinhalten:
- Wir beraten Sie, wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch in Betracht ziehen und stellen Ihnen die gesetzlich erforderliche Beratungsbescheinigung aus
- Wir klären Sie über staatliche und sonstige finanzielle Hilfen auf
- Wir stellen gemeinsam mit Ihnen den Antrag bei der
Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind"
- Wir begleiten Sie in Ihrer Situation als alleinerziehender Elternteil
- Wir sind Ihr Ansprechpartner bei dem Übergang von der Paarsituation zum Elternsein
- Wir suchen mit Ihnen Lösungen, wie Sie Elternsein und Berufstätigkeit vereinbaren können
- Wir bieten Ihnen rechtliche und medizinische Beratung durch Fachkräfte an
- Wir bieten Ihnen eine umfassende psychosoziale Beratung bei Fragen zur Pränataldiagnostik an
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